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  • Dienstleistungen für die Tourismus-Branche, Omnibusfirmen und Reisebüros

AUSLÄNDISCHE IDENTIFIKATIONSNUMMER FÜR BUSUNTERNEHMEN, REISEVERANSTALTER UND INTERNATIONALE VORSTEUERVERGÜTUNGEN

Die nicht im Inland ansässigen Omnibusfirmen, die internationale Personenbeförderung nach und/oder durch folgende Staaten durchführen, sind dazu verpflichtet, eine lokale Identifikationsnummer bzw. Steuernummer zu besitzen. Hier eine bis zum 05.04.2019 aktualisierte Liste der Länder: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Island, die Niederlände, Polen, Slowenien, Spanien, die Schweiz, Norwegen. Finaxit kümmert sich um das ganze Verfahren, von der Eintrag auf Zuteilung der Steuernummer zu der Abgabe der Ust-Erklärungen. .

In den europäischen Länder, wo eine steuerliche Erfassung der ausländischen Firmen nicht notwendig ist, können die Busunternehmen eine Ust-Vergütung auf die durchgeführten Einkäufe (wie z.B. Kraftstoffe, Maut usw) beantragen. Finaxit bereitet die Ust-Vergütungsanträge sowohl für die EU- als auch für die nicht EU-Länder vor und bietet eine vollständige Kundenbetreung an.


VERGÜTUNG DER KRAFTSTOFFSTEUER IN ITALIEN UND EUROPA

In Italien können die ausländischen Güterbeförderungsfirmen eine Vergütung der Kraftstoffsteuer beantragen. Diese Möglichkeit bieten auch andere europäische Länder an und die Kraftstoffsteuervergütung kann auch von den Omnibusfirmen beantragt werden, die grenzüberschreitende Beförderungsdienstleistungen durchführen, und zwar in: Belgien, Bulgarien, Frankreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn.


INTERNATIONALER LINIENVERKEHR

Wollen Sie einen internationalen Linienverkehr durchführen und brauchen Sie Hilfe dazu? Finaxit steht Ihnen gerne zur Verfügung.


MINDESTLOHNGESETZE – ENTSENDUNG DER ARTBEITNEHMER

Die in Frankreich, Österreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlände, die Schweiz, Spanien und Tschechien in Kraft getretenen Mindestlohngesetze sind auch für die ausländische Arbeitnehmer gültig, die eine Arbeitsleistung vor Ort erbringen. Für diese Arbeitnehmer muss eine Entsendungsmeldung vor dem Arbeitsbeginn ausgefüllt werden. Unsere Kanzlei bleibt gerne zu dieser Gelegenheit zur Verfügung.


UMWELTZONEN und UMWELTPLAKETTEN

In verschiedenen europäischen Städte sind Umweltzonen und/oder Fahrverbote zu beachten. Finaxit kann aktualisierte Auskünfte über die Umweltzonen leisten, sowie die dazugehörenden Plaketten für Sie bestellen.


EINSPRÜCHE GEGEN BUßGELDBESCHEIDE – AUSKUNFT ÜBER LENK- UND RUHEZEITE (Verordnung EG 561/2006)

Finaxit bleibt Ihnen gerne zu Verfügung, falls Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbecheid einlegen möchten sowie für Auskünfte zu den Lenk- und Ruhezeit (Verordnung EG 561/2006) und die Ausfüllung der Bescheinigungen von Tätigkeit der Fahrer.


BERATUNG FÜR AUSSCHREIBUNGEN UND INTERNATIONALE PROJEKTENTWICKLUNG

Wollen Sie an einer internationalen Ausschreibung oder einer Projektentwicklung teilnehmen? Finaxit hilft Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und bietet ständige Aktualisierungen im internationalen Bereich an.


ÜBERSETZUNG UND DOLMETSCHEN

Haben Sie Unterlagen auf eine Fremdsprache erhalten und Sie wissen nicht worum es geht?
Unser hochqualifiertes Team bietet professionelle Übersetzungen und Dolmetschen auf Anfrage an.


OUTSOURCING MIT FINAXIT

Eine zuverlässige und qualifizierte Auslagerung von Dienstleistungen kann Ihnen Finaxit anbieten.


Finaxit srl

Beratungservices für Unternhemen