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  • STEUERLICHE ERFÜLLUNGEN FÜR ELEKTRONISCHEN HANDEL



STEUERLICHE ERFÜLLUNGEN FÜR ELEKTRONISCHEN HANDEL

Der elektronische Handel ist eine ständig wachsende Branche: die wichtigsten Bereiche sind Kleidungsstücke, Elektrogeräte und vor allem Reisen. Das europäische Gesetzt setzt die Pflicht zur steuerlichen Erfassung in jedes EU-Land ab bestimmten Umsätzeschwellen – von 35.000,00 bis ca. 100.000,00 € durch.


EU- UMSATZSTEUER ONE STOP SHOP – MOSS

Laut EU Verordnung 2006/112/EG und Änderungen der Verordnung 2008/8/EG können ab 01. Januar 2015 alle die in der EU oder nicht EU-Länder ansässigen Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen (Anwendungen, Software usw.) zu europäischen Endverbrauchern (B2C) verkaufen, zur Umsatzsteuerzahlung das elektronische Portal MOSS benutzen.


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