STEUERLICHE ERFÜLLUNGEN FÜR ELEKTRONISCHEN HANDEL
Der elektronische Handel ist eine ständig wachsende Branche: die wichtigsten Bereiche sind Kleidungsstücke, Elektrogeräte und vor allem Reisen. Das europäische Gesetzt setzt die Pflicht zur steuerlichen Erfassung in jedes EU-Land ab bestimmten Umsätzeschwellen – von 35.000,00 bis ca. 100.000,00 € durch.
EU- UMSATZSTEUER ONE STOP SHOP – MOSS
Laut EU Verordnung 2006/112/EG und Änderungen der Verordnung 2008/8/EG können ab 01. Januar 2015 alle die in der EU oder nicht EU-Länder ansässigen Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen (Anwendungen, Software usw.) zu europäischen Endverbrauchern (B2C) verkaufen, zur Umsatzsteuerzahlung das elektronische Portal MOSS benutzen.
OUTSOURCING MIT FINAXIT
Eine zuverlässige und qualifizierte Auslagerung von Dienstleistungen kann Ihnen Finaxit anbieten.